So können Sie MitarbeiterInnen zusätzlich motivieren

Um Anreize für neue MitarbeiterInnen und das Halten von vorhandenen MitarbeiterInnen zu setzen, müssen sich Unternehmen jeder Größe und Branche neue Möglichkeiten überlegen.

Mit unseren Prämienshops können Sie Ihre MitarbeiterInnen belohnen, motivieren und langfristig an Ihr Unternehmen binden. Ganz nebenbei können beide Seiten mit unseren Sachbezügen Steuern und Sozialabgaben sparen. * 

 

Für jedes Unternehmen und jeden Anlass geeignet

Unsere Prämienprogramme eigenen sich für Unternehmen jeder Größe: Wir finden die passende Lösung - ganz egal, ob Sie den Shop dauerhaft oder für einmalige Anlässe einsetzen wollen. 

 

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Wie funktioniert der Prämienshop von PERFECT GIVINGS?

Wir erstellen für Sie einen Prämienshop - auf Wunsch als White-Label-Variante in Ihrem Design. 

Im Shop können Sie jedem/jeder MitarbeiterIn ein Guthaben von bis zu 50 € pro Monat gewähren. Darüber hinaus können Sie zu besonderen persönlichen Anlässen den MitarbeiterInnen weitere 60 € gewähren.

Das gewährte Guthaben ist für Sie und Ihre MitarbeiterInnen steuer- und sozialabgabenfrei. *

Das Budget kann anschließend angespart oder für ein Wunschprodukt ausgegeben werden. Unser Sortiment umfasst über 5.000 hochwertige Markenprodukte und wird täglich angepasst und aktualisiert.

Unsere Prämienshops bieten einen Mehrwert für alle Beteiligten: 

Steuerersparnis

Geringe Lohnkosten

Zusätzliche Motivation

Loyalität

YOUR GIFTS - unsere Lösung für einmalige Anlässe

Sie möchten hochwertige Prämien zum Geburtstag, zu Weihnachten oder zum Jubiläum verschenken, die den Geschmack des Beschenkten treffen?

Wir versenden pünktlich zu Weihnachten, zum Geburtstag oder vielen weiteren Anlässen eine individuelle Grußkarte oder Mail an die Beschenkten. Diese enthält einen Code, der auf eine Online-Landingpage in Ihrem Design führt.

Die Landingpage enthält von Ihnen ausgewählte Geschenke und Prämien und daraus können Ihre Mitarbeiterinnen anschließend eine Wunschprämie auswählen. Der Versand erfolgt datenschutzkonform an die Wunschadresse der Beschenkten.

Erfahren Sie hier mehr zu unserem YOUR GIFTS Tool.

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Nie wieder pauschal gleiche Geschenke oder Gutscheine

Reine Geldprämien oder Gutscheine sind oft schnell ausgegeben und vergessen. Eine hochwertige und individuell ausgewählte Sachprämie wird oft jahrelang positiv mit dem/der ArbeitgeberIn assoziiert.

Komplette Abwicklung

Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung: Erstellung und Betrieb Ihres Prämienshops, Einkauf, Lagerung und Versand der Prämien.

Feste AnsprechpartnerInnen sind für alle Fragen und Anliegen von Ihnen und Ihren MitarbeiterInnen gerne da.

Es gibt viele Anlässe für einen Prämienshop

Sonderzahlung

Anstelle einer Gehaltserhöhung

Motivation für erreichte Ziele

Beteiligung am Unternehmenserfolg

Anwerbung neuer MitarbeiterInnen

Anstelle von Urlaubsgeld

Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk

Absolvieren von Schulungen

Wissenswertes

Was sind Incentives?

Incentives sind Anreize, die ArbeitgeberInnen ihren Mitarbeitenden gewähren, um diese wertzuschätzen, zu motivieren und zugleich an das Unternehmen zu binden.

Incentives können Reisen, Dienstwagen, sonstige dienstliche Ausstattung oder Sachzuwendungen sein. Als Sachzuwendungen eignen sich Geschenke oder Bonusprogramme, die steuerlich vorteilhaft vergeben werden können:

Ein Zuwendungsbetrag von bis zu 50 EUR pro Monat und MitarbeiterIn ist steuer- und sozialabgabenfrei und kann in Form von Gutscheinen, Sachbezügen, Prämien o. ä. erfolgen.

Über Prämienshops oder Mitarbeiterprogramme von PERFECT GIVINGS können Bonuszahlungen steuerfrei gewährt werden. *

 

Was sind Corporate Benefits?

Corporate Benefits sind zusätzliche Leistungen und Angebote, die ArbeitgeberInnen seinen/ihren ArbeitnehmerInnen zur Verfügung stellt. Mit diesen Gehaltsextras können MitarbeiterInnen nachhaltig motiviert und in besonderem Maße an das Unternehmen gebunden werden. Auch die Zufriedenheit wird durch diese Angebote und Benefits erhöht.

Corporate Benefits sind Teil des Employer Brandings.  

 

Welche Vorteile bieten Corporate Benefits?

Mit Zusatzleistungen können ArbeitgeberInnen ihr Image verbessern. Dies fällt vielen BewerberInnen in Stellenanzeigen ins Auge und kann die Entscheidungsfindung positiv beeinflussen. Auch beim vorhandenen Personalstamm kann die Unternehmensbindung gestärkt und eine mögliche Fluktuationsquote gesenkt werden.

Darüber hinaus können ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen mit vielen Zusatzleistungen Abgaben sparen, was ein weiterer Vorteil der Corporate Benefits ist. *

 

Welche Steuervorteile gibt es für Benefits? Was sind Sachbezüge?

ArbeitgeberInnen können verschiedene Steuervorteile in Anspruch nehmen, wenn sie MitarbeiterInnen bestimmte Benefits zur Verfügung stellen.

In Deutschland können Unternehmen jedem/jeder MitarbeiterIn jeden Monat bis zu 50 € gewähren – der sogenannte Sachbezug nach § 37b EStG. Diese Sachzuwendungen dürfen Geschenke oder Incentives sein.

Zusätzlich kann jedem/jeder MitarbeiterIn zu bestimmten persönlichen Anlässen (Hochzeit, Jubiläum, Geburt eines Kindes, Geburtstag) 60 € gewährt werden. Auch darauf fallen für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen keine Steuern oder Sozialabgaben an.*

Lesen Sie mehr zum Thema: haufe.de

 

Zu welchen Anlässen können Sachzuwendungen gewährt werden?

Prämien und Sachzuwendungen können einmalig oder regelmäßig gewährt werden. Anlässe können sein:

  • Als Gehaltsextra
  • Statt einer Sonderzahlung
  • Zu besonderen Anlässen (Geburtstag, Weihnachten, Jubiläum)
  • Bei Erreichen eines bestimmten Ziels
  • Als Anerkennung für eine besondere Leistung oder Engagement
  • Für neu geworbene MitarbeiterInnen 
  • Belohnung für betriebliches Ideenmanagement
  • Als Alternative zur Gehaltserhöhung
  • Teilnahme an Schulungen oder Veranstaltungen
  • Beteiligung am Unternehmenserfolg

 

Was ist Employer Branding?

Employer Branding sind die Marketing-Maßnahmen, die Unternehmen treffen, um ein positives ArbeitgeberInnen-Image zu schaffen. Die Gewinnung neuer MitarbeiterInnen wird gefördert - bestehende MitarbeiterInnen können langfristig gebunden werden.

 

Was muss ich als ArbeitgeberIn beachten, damit der Sachbezug steuerfrei ist?*

  • Der steuerfreie Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
  • Die steuerfreien Sachbezüge müssen auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden. Sie werden als Nettoabzug für die Ermittlung des Auszahlungsbetrages vom Nettogehalt wieder abgezogen.
  • Die Beträge können nicht einmal im Jahr gesammelt ausgezahlt werden, da das Zuflussprinzip gilt: Entscheidend ist, wann der Sachbezug geleistet wurde.
  • Ihre MitarbeiterInnen können das Guthaben über mehrere Monate ansparen und müssen es nicht im gleichen Monat ausgeben.
  • Die steuerfreien Sachzuwendungen dürfen Sie allen MitarbeiterInnen gewähren – auch Minijobbern und 450-Euro-Kräften.
  • Zusätzlich zum steuerfreien Sachbezug können Sie Ihren MitarbeiterInnen auch steuerfreie Geschenke zu persönlichen Anlässen übergeben.
  • Als ArbeitgeberIn müssen Sie gewährleisten, dass kein Bargeschäft stattfinden kann. Dies wird mit unserem Prämienshop ausgeschlossen.

*Hinweis: Die von uns bereitgestellten Inhalte dienen lediglich der unverbindlichen Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Wir empfehlen eine zusätzliche Beratung durch einen Steuerberater und/oder eine Anrufungsauskunft bei Ihrem Finanzamt.
Stand: 01.01.2022

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